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Virthos 4.3.0 veröffentlicht
Das Update verbessert die Kompatibilität mit neueren PHP-Versionen und bietet einige Verbesserungen.
 
 
Virthos 4.2.2 veröffentlicht
Behebt kleinere Fehler und Unsauberkeiten
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.01.2005)

1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erkennt die Virthos Systems GmbH (im Folgenden „Virthos“) nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Virthos in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Virthos rechtswirksam. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.

2. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von Virthos. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann unmittelbar zurückerstattet.

3. Die Preise verstehen sich ab Bremen. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Versandkosten, Umweltpauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils gültigen Preise berechnet. Virthos behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten und von Wechselkursschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers weist Virthos die Änderungen nach. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Virthos vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (bei Nichtverfügbarkeit gelten die unter 2 ausgeführten Grundsätze) und unvorhergesehener Umstände sowie Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Virthos oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen usw. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Virthos mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Käufer nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Virthos ausdrücklich vorbehalten.

5. Der Versand erfolgt in der Regel ab Bremen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Virthos die Transportkosten trägt. Beanstandungen aufgrund von Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer 9.

6. Virthos behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, so lange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller in Höhe der jeweiligen Rechnungssummen zustehen. Der Besteller tritt seine Forderung aus dem Weiterverkauf und der von Virthos gelieferten Produkte in voller Höhe ab. Er sichert uns ein unwiderrufliches Zutrittsrecht zu den Waren zu, solange nicht sämtliche Forderungen beglichen wurden. Hat der Käufer auf, von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden, Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen Virthos gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Wenn der Wert der gestellten Sicherheit 20 Prozent der Forderungen von Virthos übersteigt, verpflichtet sich Virthos, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Virthos.

Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten nicht nach, ist Virthos berechtigt, ohne Nachweis von dieser Summe zehn Prozent als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Auch höhere Schäden bei Virthos sind nicht ausgeschlossen, sofern durch Virthos ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Der Besteller übernimmt auf Kosten von Virthos die ggf. notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.

7. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum.

Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen.

Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) Virthos am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird.

Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlungen auszuführen. Auswahlen (Leihstellungen), die nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bei uns eingehen, gelten mit dem Tag des Fristablaufes als gekauft. Die Auswahlrechnung wird nach Fristablauf zur Festrechnung.

Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden.

Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Virthos aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegenüber Virthos unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

8. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich gegenüber Virthos anzuzeigen.

Bei berechtigten Beanstandungen wird Virthos nach seiner Wahl Mengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Grundsätzlich hat Virthos das Recht, die gelieferte Ware zweimal nachzubessern.

Schadenersatzansprüche, ganz gleich welcher Art, gelten in diesen Fällen als ausgeschlossen. Liegt jedoch ein grob fahrlässiges Verschulden von Virthos vor, gilt als vereinbart, dass Schadensersatzansprüche nur bis zur Höhe des Kaufpreises eines beanstandeten Teiles innerhalb einer Warenlieferung oder Dienstleistung gestellt werden können.

Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.

9. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

10. Sollte eine der vorhergegangenen Vereinbarungen ungültig sein, bleibt hiervon die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neusten Fassung.

11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Bremen. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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